Über unsere Ladenlokale

Die folgenden Informationen und Regelungen gelten ausschließlich für unsere Ladenlokale vor Ort und nicht für den Online-Shop.

1. Bezahlung und Eigentumsvorbehalt

Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserstellung angegebenen Preise. Alle Preise enthalten die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer.

Wir akzeptieren als Zahlungsart EC – Kartenzahlung, Kreditkartenzahlung, Finanzierung über Santander oder EasyCredit sowie Barzahlung.

Sie zahlen wie folgt:

  • Bei Auftragserstellung zahlen Sie mindestens 50 % des Auftragswertes.
  • Sobald die Schmuckstücke gefertigt sind, benachrichtigen wir Sie wie vereinbart. Bei Abholung der Schmuckstücke findet die Restzahlung statt.

Die Herausgabe der Schmuckstücke erfolgt, sobald die Zahlung des kompletten Auftragswertes stattgefunden hat.

Bis zur vollständigen Bezahlung des kompletten Auftragswertes, bleiben die Schmuckstücke Eigentum von Trauringstudio.de.

2. Stornierungen und Rücknahme / Rücknahme von Anfertigungen

Da wir ein Einzelhandelsunternehmen mit stationären Geschäften sind, ist der Umgang mit einer Stornierung ausschließlich eine Kulanzregelung.

Im Falle einer Auftragsstornierung erheben wir eine Stornogebühr in Höhe von 20% des Auftragswertes, sofern sich dieser Auftrag noch nicht in der Fertigung befindet.

Befindet sich der Auftrag bereits in der Fertigung, erhöht sich die Stornogebühr auf 50% des Auftragswertes. Diese Gebühr kann bei der Erteilung eines neuen Auftrages nicht angerechnet werden.

Eine gebührenfreie Stornierung können wir nicht anbieten.

In besonderen Einzelfällen, entscheidet ein Ansprechpartner vor Ort über den Umgang mit einer Stornierung.

Beim Kauf von Schmuckstücken über Trauringstudio.de haben Sie kein Rückgaberecht, da Trauringstudio.de ein Einzelhandelsunternehmen ist.

Die Schmuckstücke, die Sie bei uns erwerben, sind keine Lagerware. Sie werden nach Ihren Wünschen und Spezifikationen individuell angefertigt und sind somit von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.

Da die Schmuckstücke individuell angefertigt werden, eignen sie sich nicht für den Wiederverkauf.

Zur Weiterverarbeitung oder Rückgewinnung der Feinmetalle, müssten die Schmuckstücke in einer Scheideanstalt eingeschmolzen werden. Das Schmelzen und Scheiden von Edelmetallen ist mit einem hohen Wertverlust verbunden und stellt einen unverhältnismäßigen Aufwand dar.

In besonderen Einzelfällen, wird ein Ansprechpartner aus unserem Team entscheiden, wie in diesem Fall verfahren wird.

“pacta sunt servanda”

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